Über

Karen Siebmann

Vorsitzende der UWG

Moin!

Ich bin Karen Siebmann, Jahrgang 1987 und lebe seit über 20 Jahren in Wewelsfleth.
Ich bin verheiratet und Mutter von 2 Kindern. Und arbeite als Pharmazeutisch-Technische-Assistentin in einer Apotheke in Itzehoe.

Seit Juni 2022 bin ich Vorsitzende der Unabhängigen Wahl Gemeinschaft in Wewelsfleth. Im Gemeinderat bin ich seit 2023.

Was mir für Wewelsfleth besonders wichtig ist:

Das Aufwachsen, Leben und alt werden hier im Dorf so zu gestalten, dass sich alle Generationen wohl- und gesehen fühlen.

Ich möchte mich dafür einsetzen, dass unsere Kinder ihre Kindergarten- und Grundschulzeit, behütet in ländlicher Umgebung im Dorf verbringen können.Wewelsfleth hat so viel Potential, das man nutzen muss, damit man hier ein richtig gutes und sorgloses Leben führen kann.

Für euch im Sozialausschuss und im Finanzausschuss; Fraktionsvorsitzende

Nico Hellerich

Moin!

Ich bin Nico Hellerich, Jahrgang 1966 und wohne schon mein ganzes Leben in Wewelsfleth. Ich bin Vater von 2 Töchtern und bewirtschafte als Landwirt meinen Hof in Beesen.

Seit 2013 habe ich einen Platz im Wewelsflether Gemeinderat. Was mir für Wewelsfleth besonders wichtig ist: Das Dorf zukunftsorientiert gestalten und Dinge pragmatisch angehen. Ich möchte ein offenes Ohr für Ideen von Menschen aus dem Dorf haben und gemeinsam diese Vorschläge anstoßen und verwirklichen. Mein Ziel für Wewelsfleth: "Ein lebenswerter Ort!"

Für euch stellvertretender Bürgermeister.

Anke Wille

Moin!

Ich bin Anke Wille, Jahrgang 1972 und lebe seit 27 Jahren in Wewelsfleth auf unserem landwirtschaftlichen Familien- Betrieb.

Ich bin verheiratet und Mutter von 2 Söhnen. Ich arbeite, zusätzlich zu den täglichen landwirtschaftlichen Aufgaben auf dem Hof, als medizinische Fachangestellte in Itzehoe.

Seit 2018 bin ich Mitglied im Gemeinderat. Was mir für Wewelsfleth besonders wichtig ist:

Das dörfliche Miteinander unter allen Altersgruppen zu fördern, auszubauen und zu erhalten.

Für euch im Sozialausschuss und im Bauausschuss.

Bernhard Sachse
 

Moin!

Ich bin Bernhard Sachse, Jahrgang 1953 und in Wewelsfleth geboren.
Ich bin verheiratet und Vater von 3 Söhnen.

Aktuell bin ich in Rente, war aber Gärtner und habe unseren Gartenbaubetrieb letztes Jahr an meinen ältesten Sohn übergeben.

Seit 2003 bin ich Mitglied im Gemeinderat.

Was mir für Wewelsfleth besonders wichtig ist:

Möglichkeiten zu schaffen, die attraktives und bezahlbares Wohnen für Jung und Alt ermöglichen.

Ich möchte mich außerdem für das Erhalten von Einkaufsmöglichkeiten und Gewerbebetrieben im Dorf einsetzen.

Gute Verkehrsanbindungen müssen weiterhin vorangetrieben werden in Wewelsfleth.

Für euch im Bauausschuss (Vorsitzender) und im Amtsausschuss.

Thorsten Kroog
 

Moin!

Ich bin Thorsten Kroog, Jahrgang 1966, lebe seit 2016 mit meiner Frau in Wewelsfleth und bin Vater eines Sohnes.

Beruflich arbeite ich als Bilanzbuchhalter in einer Amtsverwaltung in Rellingen (Kreis Pinneberg).

Was mir für Wewelsfleth besonders wichtig ist:

Für Wewelsfleth liegt mir der Erhalt und der Ausbau der dörflichen Infrastruktur am Herzen. Dies gilt insbesondere für die Betreuung der Kinder im dorfeigenen Kindergarten sowie für die fast 100 Jahre alte Wewelsflether Grundschule.

Darüber hinaus erachte ich es als wichtig, die Einkaufsmöglichkeiten und medizinischen Angebote gerade im Hinblick auf unsere älteren Mitbewohner im Dorf zu erhalten.

Für euch als Mitglied im Finanz- und Personalausschuss (Vorsitzender).

Deborah Frischmuth
 

Moin!

Ich bin Deborah Frischmuth, Jahrgang 1985, verheiratet und Mutter von zwei Kindern. 

Wir wohnen seit vielen Jahren  in Wewelsfleth. Ich bin ausgebildete Physiotherapeutin und gelernte Kauffrau im Gesundheitswesen und arbeite in einem Büro in Glückstadt

Seit März 2023 bin ich aktives Mitglied in der UWG

Für euch als bürgerliches Mitglied im Sozialausschuss und im Kindergartenbeirat.

Thorsten Ahlborn

Moin!

Ich bin Thorsten Ahlborn, Jahrgang 1960, verheiratet und lebe seit 2010 in Wewelsfleth.
Als pensionierter Lokführer liegt mir ein verlässliches und gutes Miteinander in unserer Gemeinde am Herzen.

Seit Januar 2025 bin ich Mitglied der UWG und engagiere mich seit 2026 als bürgerliches Mitglied im Bauausschuss.

Ich möchte mich dafür einsetzen, dass Wewelsfleth auch in Zukunft ein lebenswerter Ort für alle bleibt.

Für euch als bürgerliches Mitglied im Bauausschuss.

Satzung der UWG:


 

Satzung


 Für die Unabhängige WahlGemeinschaft Wewelsfleth


§ 1


 

Name, Zweck, Sitz

  

  1. Die Unabhängige Wahlgemeinschaft Wewelsfleth, abgekürzt UWG, ist eine Vereinigung von Männern und Frauen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wewelsfleth haben müssen.
  2. Die UWG stellt sich gemeinnützig in den Dienst der Öffentlichkeit. Insbesondere sollen ihre Mitglieder bei den Gemeindewahlen kandidieren.
  3. Von Parteipolitischen und konfessionellen Bestrebungen hat sich die UWG fernzuhalten.
  4. Die UWG hat ihren Sitz in Wewelsfleth.


 


 

§ 2


 

Mitgliedschaft

  

  1. Die UWG besteht aus ordentlichen Mitgliedern.
  2. Mitglied kann nur werden, wer wahlberechtigt ist und seinen dauernden Wohnsitz in der Gemeinde Wewelsfleth hat.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod.
  4. Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen. Er ist dem Vorsitzenden schriftlich oder persönlich anzuzeigen.
  5. Jedes Mitglied zahlt ab dem 1.1.2025 einen Jahresbeitrag in Höhe von 24,00 €.
  6. Mitglieder, die die in §1 dieser Satzung genannten Bestrebungen schädigen, sind von der Mitgliederversammlung der UWG auszuschließen.


 


 

§3


 

Pflichten und Rechte der Mitglieder

  

  1. Die Mitglieder der UWG sind an die Weisungen des Vorstandes gebunden. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Ziele der UWG in jeder Weise zu fördern, sowie ihre satzungsmäßigen Anordnungen zu befolgen und zu unterstützen.
  2. Die Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können für deren Tagesordnung oder zur Beratung im Vorstand rechtzeitig schriftlich Anträge stellen.


 


 

§4


 

Verfassung und Verwaltung

  

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Organe der UWG sind
    1. Der Vorstand
    2. Die Mitgliederversammlung
  3. Die durch Beiträge usw. entstehenden Vermögenswerte dürfen, soweit sie nicht durch die Verwaltung der UWG benötigt werden, nur zum Zwecke der Gemeinnützigkeit verwendet werden.


 

§5


 

Vorstand

  

  1. Der Vorstand besteht aus:
    1. Dem Vorsitzenden
    2. Dem stellvertr. Vorsitzenden
    3. Dem Schriftführer
    4. Dem Kassierer
  2. Der Vorsitzende ist Vorstand der UWG im Sinne der Gesetze. Er vertritt die UWG gerichtlich und außergerichtlich. Er setzt die Sitzungen des Gesamtvorstandes fest und stellt die Tagesordnung für die Sitzung auf.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt. Scheiden Mitglieder des Vorstandes während der Amtszeit aus, so ergänzt er sich bis zur satzungsgemäßen Neuwahl.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn in einer vom Vorsitzenden einberufenen Sitzung wenigstens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.


 

§6


 

Mitgliederversammlung

  

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus dem Vorstand und den Mitgliedern der UWG.
  2. Die Mitgliederversammlung steht die gesetzgebende Gewalt in den Angelegenheiten der UWG zu. Sie nimmt den Bericht des Vorsitzenden entgegen, setzt den Jahresbeitrag fest, wählt aus ihrer Mitte Rechtprüfer zur Prüfung der Jahresverrechnung, von denen alljährlich einer ausscheidet und erteilt dem Vorstand Entlastung.
  3. Die Mitgliederversammlung findet in der Regel alljährlich und zwar im ersten Kalendervierteljahr statt. Sie wird vom Vorsitzenden einberufen. Die Tagesordnung ist den teilnahmeberechtigten Mitgliedern 3 Tage vorher mitzuteilen.
  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorsitzenden jederzeit unter Einhaltung der gleichen Frist einberufen werden, wenn es ein Drittel der Mitglieder verlangt.
  5. Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden, abgesehen von den Fällen des §8, mit einfacher Stimmenmehrheit, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer gefasst.
  6. Der Schriftführer stellt die Zahl der anwesenden Mitglieder fest und nimmt über den Hergang und das Ergebnis der Verhandlungen ein Protokoll auf, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterschriftlich zu vollziehen ist.


 


 

§7


 

Haftungsausschluss

  

  1. Nur der Vorsitzende der UWG oder die von ihm im Einzelfall beauftragten Mitglieder des Vorstandes können für die UWG verpflichtende und insbesondere rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder entgegennehmen. In jedem Fall muss zur Abgabe oder Entgegennahme solcher Verpflichtungen oder rechtsverbindlichen Erklärungen die Mitgliederversammlung vorher ihre zustimmung erteilen.


 

§8


 

Satzungsänderung und Auflösung der UWG

  

  1. Änderungen der Satzung müssen von einer Mitgliederversammlung mit dreiviertel Stimmenmehrheit beschlossen werden.
  2. Die Auflösung der UWG kann nur eine Mitgliederversammlung, die lediglich zu diesem Zweck einberufenes und in der mindestens dreiviertel der Mitglieder vertreten sind, mit vierfünftel Stimmenmehrheit beschließen.
  3. Für den Fall einer Auflösung ist etwaig vorhandenes Vermögen an das Deutsche Rote Kreuz zu überweisen.
  4. Die Bestimmungen zu 3. dürfen durch keine Mitgliederversammlung abgeändert oder aufgehoben werden, es sei denn, dass das DRK ausdrücklich auf die ihm für den Fall der Auflösung der UWG zugesicherten Zuwendungen Verzicht geleistet und einer anderweitigen Verwendung dieser Vermögensteile zugestimmt hat.


 

 


 

§9


 

Schlussbestimmung

  

  1. Die Satzung wurde von der Gründungsversammlung der UWG am 31.01.1962 genehmigt. Sie ist sofort in Kraft getreten.


 


 

Wewelsfleth, den 11. März 2024

Unabhängige Wahlgemeinschaft

Wewelsfleth


 

Der Vorstand


 

Vorsitzende: Karen Siebmann
Stv. Vorsitzender: Bernhard Sachse
Kassenwart: Thorsten Kroog
Schriftführer: Thorsten Lajewski

UWG - Unabhängige Wählerpartei

Seit 1962

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.